"1. Bei der Berechnung der Grundstückgewinnsteuern seien dem Rekurrenten CHF 224'363.55 unter dem Titel 'Aufwendungen gemäss § 104 StG' anzurechnen und gestützt darauf sei die anfallende Grundstückgewinnsteuer neu zu berechnen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Gemeinde Q.." Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 6. Die Steuerkommission Q. und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. -3- 7. A. liess eine Replik erstatten. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: