1. Mit Kaufvertrag vom 21. Dezember 2018 verkaufte A. die Liegenschaft GB Q. Nr. aaa, Plan-Nr. bbb, Parzelle ccc, 843 m2, B, zum Preis von CHF 1'264'500.00 an C.. 2. Mit Verfügung vom 15. Dezember 2020 veranlagte die Steuerkommission Q. A. für einen im Jahr 2018 erzielten steuerbaren Grundstückgewinn von CHF 997'962.00. Dieser Veranlagung liegen ein Veräusserungserlös von CHF 1'264'500.00, ein Erwerbspreis von CHF 255'429.00 sowie Aufwendungen von CHF 11'109.00 zugrunde. 3. Gegen die Verfügung vom 15. Dezember 2020 erhob A. mit undatiertem, der Post am 14. Januar 2021 übergebenem Schreiben Einsprache und beantragte Folgendes: