2. Die Rekurrentin/Beschwerdeführerin hat die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 100.00, der Kanzleigebühr von CHF 50.00 und den Auslagen von CHF 100.00, zusammen CHF 250.00, zu bezahlen. 3. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Zustellung an: die Vertreterin der Rekurrentin/Beschwerdeführerin (2) das Kantonale Steueramt die Eidgenössische Steuerverwaltung Rechtsmittelbelehrungen