1. Mit Schreiben vom 11. April 2021 hat die A. AG gegen den Einspracheentscheid des Kantonalen Steueramtes, Sektion juristische Personen, vom 11. März 2021 Rekurs und Beschwerde erheben lassen. 2. Mit Verfügung vom 15. April 2021 wurde die A. AG ersucht, innert 14 Tagen einen Kostenvorschuss von CHF 1'000.00 zu bezahlen. Der Kostenvorschuss wurde nicht bezahlt. 3. Mit letzter Mahnung vom 11. Mai 2021 wurde die A. AG nochmals aufgefordert, den Kostenvorschuss von CHF 1'000.00 zu bezahlen mit dem Hinweis, dass bei unbenütztem Ablauf der Frist auf den Rekurs bzw. die Beschwerde nicht eingetreten werde.