Vorgänge im "Kassenbuch" sind sodann nicht mit dem Konto Kasse in Übereinstimmung zu bringen. Der Anfangsbestand beträgt dort CHF 0.00, obwohl dieser per 31. Dezember 2018 CHF 1'000.00 betragen hatte. Im Weiteren kann zur Begründung auf die zutreffenden detaillierten Ausführungen, insbesondere auf die stichprobenweise Auswertung der Barzahlungsvorgänge, im angefochtenen Einspracheentscheid und insbesondere in der Replik verwiesen werden.