5.2.2. Die Rekurrentin hat ein Kassenbuch eingereicht. Wie das KStA JP in der Vernehmlassung zu Recht ausführt, genügt das Kassenbuch den an ein solches gestellten buchhalterischen Anforderungen nicht. Es handelt sich zum einen nur um eine Liste von datierten Auto An- und Verkäufen. Zum anderen wird der bezahlte Ankaufs- und der Verkaufspreis genannt. Die -9-