Der Minussaldo per 31. Dezember 2019 sei mit einer nicht erklärbaren Buchung "Kasse an Transitorische Passiven" ausgeglichen worden. Weiter seien die Saldi der Schlussbilanz per 31. Dezember 2018 nicht in der Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2019 übernommen worden. In Berücksichtigung des aus verbuchtem Umsatz und Warenaufwand resultierenden bescheidenen Bruttogewinnes und in Berücksichtigung des Minussaldos sei die Ermessensveranlagung mit einem Reingewinn von CHF 50'000.00 pflichtgemäss. -6-