3.4.2. Mit Rekurs wird geltend gemacht, da die Jahresrechnung nicht handelsrechtskonform gewesen sei, sei diese in Absprache mit dem Revisor des KStA JP mehrmals korrigiert worden. Im Oktober 2020 habe der Revisor des KStA JP telefonisch mitgeteilt, dass der Abschluss in Ordnung sei und nur noch das Kassenbuch einzureichen sei. Das Schreiben an das KStA JP sei leider verloren gegangen. Auf Mahnung sei das Kassenbuch eingeschrieben zugestellt worden. Die Rekurrentin habe sich 2019 noch im Aufbau befunden und habe keinen Gewinn von CHF 50'000.00 abgeworfen.