"Sie haben uns nun eine korrigierte Bilanz und Erfolgsrechnung zukommen lassen. Allerdings weist auch diese Mängel auf: 1. Aktive Rechnungsabgrenzungen können nicht als Negativsaldo bestehen 2. Das Stammkapital wird nicht ausgewiesen. Wir bitte Sie uns um folgende Unterlagen: 1. Sämtliche Kontenblätter des Geschäftsjahres 2019 2. Kopie vom Kassenbuch 3. Korrigiert, handelsrechtskonforme (mit der Mindestgliederung nach Art. 959a OR) Jahresrechnung" Es wurde auf die Säumnisfolgen, insbesondere eine Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen hingewiesen.