3.1.2. Das KStA JP wies die Rekurrentin mit Schreiben vom 23. Juli 2020 darauf hin, dass in der Bilanz per 31. Dezember 2018 ein Kassabestand von CHF 1'000.00 ausgewiesen worden sei, in der Jahresrechnung 2019 eine Kasse aber gänzlich fehle, in der Bilanz per 31. Dezember 2019 das noch per 31. Dezember 2018 ausgewiesene Stammkapital nicht enthalten sei und die Steuerbescheinigung der D. vom 23. Juni 2020 einen Saldo von CHF 739.21 zeige, in der Bilanz jedoch ein Betrag von minus CHF 23'532.90 verbucht worden sei. Die gesetzlichen Vorschriften zur Buchführung seien damit nicht eingehalten worden. Dementsprechend -4-