3. 3.1. 3.1.1. Die am 2. Juni 2020 unterzeichnete Steuererklärung 2019 mit einem deklarierten Gewinn von CHF 3'303.10 gemäss beigelegter Jahresrechnung ging dem KStA JP am 8. Juni 2020 zu. Mit Schreiben vom 9. Juni 2020 wurde die Rekurrentin vom KStA JP aufgefordert, das Kassenbuch mit den Kontendetails "Kasse", die Kontendetails "Bank" inklusive Steuerbescheinigung des Bankkontos per 31. Dezember 2019 sowie ein Wagenbuch einzureichen. Mit Schreiben vom 13. Juli 2020 reichte die Rekurrentin "alle relevanten Kontenblätter mit allen Buchungen sowie die Kontenlisten mit den Saldi" ein.