1. Mit Verfügung vom 7. Dezember 2020 wurde die B. GmbH vom Kantonalen Steueramt (KStA), Sektion juristische Personen (JP), für die Kantons- und Gemeindesteuern 2019 nach Ermessen zu einem steuerbaren Reingewinn von CHF 50'000.00 (Anteil Kanton Aargau 100 %) und zu einem steuerbaren Eigenkapital von CHF 25'125.00 (Anteil Kanton Aargau 100 %) veranlagt. Es wurde eine "Korrektur nach Ermessen, aufgrund korrekter Jahresrechnung" von CHF 46'697.00 zum deklarierten Reingewinn von CHF 3'303.00 hinzugerechnet.