wertvermehrend wirkende Bauarbeiten vor, auch wenn keine Wohnraumerweiterung oder Nutzungsänderung der Liegenschaft stattgefunden hat. Die Gesamtheit der vorgenommenen Sanierungsarbeiten ist geeignet, den Nutzungswert der Liegenschaft massgeblich zu steigern. Auch der Umstand, dass die Sanierungskosten den Kaufpreis um rund das 1,4-fache übersteigen, spricht, wie bereits ausgeführt, gemäss der dargelegten Rechtsprechung dafür, dass die vorgenommene Renovation wirtschaftlich betrachtet als Neubau zu qualifizieren ist.