7.2. Daraus geht hervor, dass sämtliche Bereiche der werttreibenden Infrastruktur der Liegenschaft auf einen Schlag auf einen deutlich besseren Standard angehoben wurden. Kommt hinzu, dass im Erdgeschoss der Zugang zum Wohnatelier neu gestaltet und im Innenbereich gewisse Veränderungen bei der Raumaufteilung vorgenommen wurden (vgl. Erw. 2.1.). Unter diesen Umständen kann gemäss der dargelegten Rechtsprechung sowohl des Bundesgerichts als auch des aargauischen Verwaltungsgerichts nicht mehr von einer partiellen Instandstellung gesprochen werden, sondern es liegen - 13 -