1. Die Einsprecher seien zu einer mündlichen Einspracheverhandlung beziehungsweise zu einer Vorstellung des Projekts und Besprechung der einzelnen Positionen einzuladen. 2. […..]" -3- 3. Am 17. Dezember 2020 nahm die Sektion Grundstückschätzungen des Kantonalen Steueramtes zur Einsprache Stellung und beantragte, es seien denkmalpflegerische Kosten von CHF 22'643.00 zum Abzug zuzulassen. 4. Am 2. März 2021 wurde antragsgemäss eine Einspracheverhandlung durchgeführt.