"Rechtsbegehren 1. Die Steuerveranlagung vom 15. Oktober 2019 für das Steuerjahr 2016 sei aufzuheben. Das steuerbare Einkommen sei unter Berücksichtigung der ausgewiesenen Liegenschaftsunterhaltskosten von CHF 30'735 sowie Investitionen in Energiesparen von CHF 7'295 neu zu veranlagen. 2. [Steuerjahr 2017] 3. Die Mehrkosten der Arbeiten, welche bei den Einsprechern auf Grund des Schutzstatus der Liegenschaft angefallen sind, sind gemäss § 39 Abs. 4 StG zu berücksichtig[t]en. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (inkl. Mehrwertsteuer) zu Lasten der öffentlichen Hand. Verfahrensanträge