Am 1. September 2013 hat sich der Rekurrent von seiner Ehefrau getrennt. Mit Entscheid vom 14. August 2018 des Bezirksgerichts Q. wurde die Ehe des Rekurrenten geschieden. Ziffer 5 der richterlich genehmigten Vereinbarung lautet wie folgt: "Das während der Ehe angesparte Guthaben der beruflichen Vorsorge auf Seiten des Gesuchstellers ist mit Stichtag 1. März 2017 hälftig an die jeweilige Vorsorgeeinrichtung der Gesuchstellerin zu überweisen. Der zu überweisende Betrag (hälftiger Anteil) macht CHF 511'533.00 aus. Die Gesuchsteller ermächtigen und beauftragen das Scheidungsgericht mit der entsprechenden richterlichen Anweisung nach Rechtskraft des Scheidungsurteils.