6. Der Vertreter von A. hat keine Replik erstattet. -3- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2018. Massgebend für die Beurteilung ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG). 2. 2.1. Der Rekurrent wurde am 24. Februar 2017 65 Jahre alt. Er arbeitete danach bei der bisherigen Arbeitgeberin C. AG, Q., mit einem 100 %-Pensum weiter. Am 1. März 2018 reduzierte er sein Arbeitspensum auf 50 %.