9. 9.1. Die beiden Mahnungen (14. August 2020 und 7. Oktober 2020) wurden an die A. AG im Original und an den Rekurrenten in Kopie zugestellt. Die Einsprache vom 18. Dezember 2020 wurde von der A. AG eingereicht. Die gleichzeitig eingereichte Steuererklärung 2019 führt die A. AG explizit als Bevollmächtigte des Rekurrenten auf. Es lag also ein Vertretungsverhältnis vor, welches spätestens mit der Einreichung der Steuererklärung schriftlich bestätigt wurde.