6.1.2. Im Rekurs wird zudem ausgeführt, dass der Rekurrent seit 2000 eine volle IV-Rente beziehe. Es sei erfreulich, dass er sich trotz häufigen, unheilbaren, massivsten Beschwerden alleine durch das Leben schlagen könne, ohne dauernd Hilfspersonal in Anspruch nehmen zu müssen. Solche Ausfälle wie im Herbst 2020 seien besser und viel kostengünstiger, als wenn er auf Dauer bevormundet würde oder stationär untergebracht werden müsste.