5. 5.1. Das KStA hat mit Verfügung vom 25. Februar 2021 wie folgt entschieden: " 1. Der Strafbefehl Nr. 2019 / aaa vom 13.11.2020 mit der Busse von Fr. 5'100.00 wird zufolge Nichteintretens auf die Einsprache zum Urteil erhoben. 2. Es werden keine zusätzlichen Kosten gesprochen." Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Einsprache zu spät erfolgt sei. -5-