"1. Auf die Einsprache sei einzutreten. 2. Auf eine Busse sei unter den gegebenen Umständen vollumfänglich zu verzichten, auch wenn der Einsprecher in der Vergangenheit schon zweimal wegen derselben Sache (nicht-Einreichung der Steuererklärung) gebüsst werden musste. 3. Sollte diesem Antrag nicht entsprochen werden, sei die Busse eventualiter massiv zu senken." Auf die Begründung wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 7. Mit Schreiben vom 6. April 2021 liess B. den Antrag berichtigen. -3- 8. Das KStA beantragt die Abweisung des Rekurses.