1. Mit Strafbefehl des Kantonalen Steueramtes (KStA), Sektion Bezug, vom 13. November 2020 wurde B. eine Busse von CHF 5'000.00 (zuzüglich Staatsgebühr/Auslagen von CHF 100.00) auferlegt, da er die Steuererklärung 2019 nicht einreichte. 2. Gegen diesen Strafbefehl liess B. mit Schreiben vom 18. Dezember 2020 Einsprache erheben (Postaufgabe gleichentags). 3. Mit Schreiben vom 19. Januar 2021 wurde die damalige Vertreterin von B. vom KStA darauf hingewiesen, dass die Einsprache verspätet erfolgt sei. Sie wurde aufgefordert, Beweismittel für allfällige Hinderungsgründe einzureichen. 4. Mit Eingabe vom 8. Februar 2021 liess B. Stellung nehmen.