1. Soweit auf den Rekurs einzutreten ist, wird der Einspracheentscheid vom 23. Februar 2021 aufgehoben und die Angelegenheit zur Neubeurteilung und Begründung an die Steuerkommission Q._____ zurückgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten werden auf die Staatskasse genommen. 3. Den Rekurrenten wird eine Parteientschädigung von CHF 2'000.00 (inkl. 7.7 % MWSt) ausgerichtet. Zustellung an: die Vertreterin der Rekurrenten (2) das Kantonale Steueramt das Regio-Steueramt R._____-Q._____ Rechtsmittelbelehrung