Die Schuldzinsen wurden von CHF 331'895.00 (Veranlagung) um CHF 12'527.00 auf CHF 344'422.00 ohne Begründung im Einspracheentscheid vom 23. Februar 2021 erhöht. - Weiter wurden neu freiwillige Zuwendungen von CHF 430.00 zum Abzug zugelassen. Es fehlen damit offensichtlich notwendige Begründungen im Einspracheentscheid vom 23. Februar 2021. 4. Auch bei Änderung der Veranlagung zu Gunsten (reformatio in melius) des Steuerpflichtigen sind die neu festgesetzten Steuerfaktoren im Einspracheentscheid zu begründen. Die Steuerkommission hat dies unterlassen und -6-