- Es wurden Liegenschaftsunterhaltskosten für die Liegenschaft in S._____ in Höhe von CHF 59'217.00 ohne entsprechende Begründung im Einspracheentscheid vom 23. Februar 2021 gewährt. - Auf die Aufrechnung der AHV Rückstellung 2015 in Höhe von CHF 56'970.00 wurde verzichtet. Dies wurde – wie ausgeführt – im Einspracheentscheid vom 23. Februar 2021 festgehalten. - Es wurde neu ein Wertschriftenertrag von CHF 1'316.00 besteuert. - Die Schuldzinsen wurden von CHF 331'895.00 (Veranlagung) um CHF 12'527.00 auf CHF 344'422.00 ohne Begründung im Einspracheentscheid vom 23. Februar 2021 erhöht.