3.2. Mit Einspracheentscheid vom 23. Februar 2021 wurde das steuerbare Einkommen von CHF 610'060.00 um CHF 122'305.00 auf CHF 487'755.00 reduziert. In der Begründung wurde jedoch lediglich der Punkt bezüglich Aufrechnung AHV-Rückstellung 2015 gutgeheissen und an der Aufrechnung von CHF 56'970.00 nicht mehr festgehalten. Welche Gründe zur Gutheissung im Betrag von CHF 65'335.00 (CHF 122'305.00 ./. CHF 56'970.00) führten, kann weder anhand des Einsprachevorberichts vom 19. Januar 2021, noch anhand des Einspracheentscheides vom 23. Februar 2021 nachvollzogen werden.