Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. -3- 5. Das Regio Steueramt R._____-Q._____ beantragte bezüglich der Verbuchungen im Konto 3607 eine Gutheissung, im Übrigen die Abweisung des Rekurses. 6. Das Kantonale Steueramt (KStA) beantragte die Abweisung des Rekurses. 7. A._____ und B._____ liessen eine Replik erstatten. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: