1. Der Einsprache-Entscheid vom 23. Februar 2021 für die Kantons und Gemeindesteuern sowie für die Direkte Bundessteuer Steuerperiode vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 sei aufzuheben; 2. Das steuerbare Einkommen sei für die Steuerperiode vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 für die Kantons und Gemeindesteuern mit CHF 263'591.00 zum Satz von CHF 263'591 und für die Direkte Bundessteuer mit CHF 264'814.00 zum Satz von CHF 264'814.00 festzusetzen.; 3. Das steuerbare Vermögen ist für die Kantons- und Gemeindesteuern sei weiterhin mit CHF 0.00 festzusetzen."