6.5.3. Dem Tätigkeitsnachweis zur Rechnung vom 14. Januar 2015 für die Periode vom 27. August 2014 bis 31. Dezember 2014 kann entnommen werden, dass es sich um ein "Ruling, Gesuch um Fristerstreckung, Prüfung der Unterlagen für die Steuerbehörden, Stellungnahme an das Steueramt, Berechnungen zu den Liegenschaftsabschreibungen, Eingabe an das Steueramt" handelte.