6.4. Die Steuerkommission Q._____ stellte für die Bemessung des Einkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit im Veranlagungsverfahren auf den unkorrigierten Gewinn gemäss eingereichtem Geschäftsabschluss von CHF 477'440.00 ab und machte diverse Aufrechnungen. Dabei wurden unter anderem infolge fehlender Nachweise nach Ermessen CHF 15'000.00 im Konto 6540/6541 aufgerechnet sowie nach Ermessen die Verrechnungspreise der C._____ GmbH sowie der D._____ GmbH um je CHF 70'000.00 reduziert.