Es könne des Weiteren vor Ort nachgeprüft werden, dass die Fenster-Sanierungen im Jahr 2015 erfolgt seien. Ob die Materialbeschaffung vorliegend in der gleichen Periode erfolgt sei, könne leider nicht mehr abschliessend eruiert werden, weil die relevanten Buchhaltungsunterlagen vom vorher zuständigen Treuhandbüro nicht herausgegeben worden seien.