Bezüglich den Rechtsberatungs- (Konto 6540) und Gerichtskosten (Konto 6541) verwies das Regio Steueramt R._____-Q._____ auf den Einsprachevorbericht vom 19. Januar 2021. Die Kostennoten von G._____ beträfen Steuer- und Rechtsberatungen und die Rechnungen verwiesen auf einen beiliegenden Tätigkeitsnachweis. Dieser Tätigkeitsnachweis sei nicht eingereicht worden, weshalb nach Ermessen ein Anteil der Rechnungen als nicht abzugsfähige Steuerberatungskosten habe aufgerechnet werden müssen.