Betreffend die Reduktion der Verrechnungspreise der C._____ GmbH sowie der D._____ GmbH (Konto 4400) lassen die Rekurrenten ausführen, dass der Rekurrent zwecks Unterhalt und Verwaltung seines Liegenschaftsportfolios eigens entsprechende Servicegesellschaften gegründet habe. Dabei würden die Leistungen zu Marktpreisen erbracht. Zum Grundsatz des Drittvergleichs, welcher sich aus § 68 StG ableite, liessen sich sowohl im Bundesrecht wie auch in den kantonalen Gesetzen keine expliziten Dokumentationsvorschriften finden. Wie aus den beigelegten Rechnungen ersichtlich sei, seien per Dezember 2015 durch -8-