3.5. Im Rekurs liessen die Rekurrenten vorbringen, dass die in der Einzelfirma verbuchte Aufrechnung für Schuldzinsen von CHF 9'899.00 im Umkehrschluss privat beim Rekurrenten wieder in Abzug zu bringen seien. Die im Konto 6040 aufgerechneten Schuldzinsen seien korrekt gebucht worden, indes sei der falsche Beleg diesbezüglich der Buchhaltung beigelegt worden. Die Aufrechnung über CHF 20'368.00 sei demnach rückgängig zu machen.