__ GmbH sei der Lohnaufwand 2015 im Vergleich zum Vorjahr um 40 % gesunken. Trotz Aktenergänzungsschreiben vom 23. Januar 2020 und letzter Mahnung vom 9. April 2020 seien keine Unterlagen eingereicht worden, welche die Höhe der Dienstleistungspreise begründen. Ebenfalls seien keine Zahlungsnachweise eingereicht worden. Entsprechend sei eine -7-