Diese Beträge seien in der Einzelfirma in einer einzelnen Buchung per 31. Dezember 2015 als Aufwand Drittleistungen an das Privatkonto verbucht worden. Das Total der in der Einzelfirma verbuchten Drittleistungen an die nahestehenden Gesellschaften betrage pro 2015 CHF 792'000.00 (2013: CHF 604'500.00; 2014: CHF 620'000.00; 2016: CHF 502'000.00). Die Erhöhung der Verrechnungspreise im Jahr 2015 respektive die Gewinnmarge von 21 % in der C._____ GmbH bzw. von 33 % in der D._____ GmbH seien weder mit dem praktisch unveränderten Anlagevermögen noch mit dem Lohnaufwand zu erklären. Bei der D._____ GmbH sei der Lohnaufwand 2015 im Vergleich zum Vorjahr um 40 % gesunken.