- Die private Zinsaufwendung des Hypothekarzinses in der Höhe von CHF 9'899.00, - die Aufrechnung der Schuldzinsen in Höhe von CHF 20'368.00, - die ermessensweise erfolgte Aufrechnung bzgl. Konti 6540/6541 (Rechtsberatungs- und Gerichtskosten) aufgrund fehlender belegmässiger Nachweise in Höhe von CHF 15'000.00 und - die ermessensweise erfolgte Reduktion der Verrechnungspreise der C._____ GmbH und der D._____ GmbH in der Höhe von je CHF 70'000.00. Darauf ist nachfolgend in dieser Reihenfolge einzugehen.