3. 3.1. Der Rekurrent ist in selbständiger Haupterwerbstätigkeit als Immobilienhändler tätig. In der Steuererklärung 2015 deklarierte er einen Gewinn von CHF 85'246.00. 3.2. Die Steuerkommission Q._____ nahm mit der Veranlagung die folgenden Korrekturen beim Einkommen aus selbständiger Haupterwerbstätigkeit des Rekurrenten vor: