2. Gegen die Verfügung vom 23. Juli 2020 liessen A._____ und B._____ mit Schreiben vom 13. August 2020 Einsprache erheben. Sie liessen unter anderem die Anträge stellen, die Aufrechnungen der Schuldzinsen, der Rechtsberatungs- und Gerichtskosten der Einzelfirma und diejenigen im Zusammenhang mit den ausgewiesenen Dienstleistungsaufwänden der C._____ GmbH bzw. der D._____ GmbH seien zu streichen. 3. Mit Entscheid vom 23. Februar 2021 wies die Steuerkommission Q._____ die Einsprache ab.