für das Jahr 2015 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 700'200.00 (satzbestimmendes Einkommen CHF 705'700.00) und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 0.00 (satzbestimmendes Vermögen CHF 0.00) veranlagt. Dabei wurden diverse Aufrechnungen vorgenommen, insbesondere für die im Konto 6050 (Privatliegenschaft) verbuchten Schuldzinsen von CHF 9'899.00 und für die im Konto 6040 "Differenz Hypozins" verbuchten CHF 20'368.00. Weiter wurden nach Ermessen in den Konti 6540/6541 CHF 15'000.00 (kein belegmässiger Nachweis der Gerichts- und Rechtsberatungskosten) aufgerechnet und nach Ermessen die Verrechnungspreise der C._____ GmbH und der D._____ GmbH um je CHF 70'000.00 reduziert.