Die originalen Belege wurden der Buchhaltung der Einzelfirma pro 2014 nicht beigelegt. Der im Rekursverfahren eingereichte Zahlungsbeleg für Lager Januar betrifft einerseits das Jahr 2021, andererseits stimmt der Betrag von CHF 1'200.00 nicht mit den Darlegungen der Rekurrenten überein. Zudem wurde dieser Betrag dem Konto der H._____ GmbH belastet und nicht der Einzelfirma des Rekurrenten. Somit ist dieser Beleg nicht geeignet, um die Behauptung der Rekurrenten, die CHF 4'000.00 bzw. CHF 4'800.00 seien als Miete für einen Lagerraum zum Abzug zuzulassen, zu stützen.