Bezüglich den als periodenfremd aufgerechneten Aufwendungen in den Konti 6140 und 6158 verwies das Regio-Steueramt U._____-Q._____ auf den Veranlagungsvorschlag vom 1. November 2019, die Veranlagung vom 23. Juli 2020, die telefonische Besprechung vom 19. Januar 2021 sowie auf den Einsprachevorbericht vom 19. Januar 2021. Den Rekurrenten sowie der Vertreterin sei bekannt gegeben worden, dass die verbuchten Aufwendungen als periodenfremd qualifiziert würden. Bis zur Veranlagung seien von den Rekurrenten keine weiteren Unterlagen (Rechnungen, Zahlungsnachweise) eingereicht worden. Es sei auch nicht dargelegt worden, dass diese Rechnungen im Vorjahr noch nicht bekannt gewesen seien.