Die Hypothekarzinsen von CHF 9'478.00 seien dementsprechend im Einspracheentscheid als private Zinsaufwendungen zum Abzug zugelassen worden. Für eine weitere Hypothekarschuld von CHF 890'000.00 respektive für den im Konto 6050 verbuchten Hypothekarzins von CHF 8'190.95 seien jedoch keine Belege eingereicht worden. Ein Abzug sei deshalb nicht zugelassen worden.