3.6. Im Rekurs liessen die Rekurrenten vorbringen, dass der Hypothekarzins im Umfang von CHF 8'190.95, welcher dem C._____ Konto belastet und fälschlicherweise in der Erfolgsrechnung der Einzelfirma verbucht worden sei, in der Einzelfirma aufzurechnen sei, jedoch im Umkehrschluss als private Zinsaufwendung wieder zum Abzug zuzulassen sei.