3.5. Im Einspracheverfahren führte die Steuerkommission Q._____ zur Begründung aus, der Hypothekarzins C._____ für die Privatliegenschaft in der Höhe von CHF 8'190.95 sei der Einzelfirma im Konto 6050 der Erfolgsrechnung belastet worden und müsse entsprechend aufgerechnet werden. Gemäss eingereichtem Hypothekarzinsbeleg betrage der Hypothekarzins für die private Liegenschaft CHF 9'478.05. Mit der Steuererklärung sei ein Abzug von CHF 2'300.00 geltend gemacht worden. Dieser Abzug könne entsprechend zu Gunsten der Rekurrenten von CHF 2'300.00 auf CHF 9'478.00 erhöht werden.