Darauf ist nachfolgend in dieser Reihenfolge einzugehen. 3.4. In der Einsprache liessen die Rekurrenten beantragen, die erfolgte Aufrechnung über das Konto 6140 der Einzelfirma - da periodenfremd - sei nicht zulässig, entsprechend sei diese rückgängig zu machen. Gleiches gelte für das Konto 6158. In der Begründung wurde ausgeführt, dass die periodenfremden Aufwendungen in den Konti 6140 und 6158 im Sinne der geltenden Buchhaltungsnormen erfolgswirksam erfasst werden dürften.