Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Das Regio-Steueramt U._____-Q._____ und das Kantonale Steueramt (KStA) beantragten die Abweisung des Rekurses. 6. A._____ und B._____ liessen eine Replik erstatten. 7. Das Spezialverwaltungsgericht hat beim Regio-Steueramt U._____- Q._____ weitere Abklärungen getroffen (E-Mails vom 19. und 20. September 2023). -4- Das Gericht zieht in Erwägung: