2. Gegen die Verfügung vom 23. Juli 2020 liessen A._____ und B._____ mit Schreiben vom 13. August 2020 Einsprache erheben. Sie liessen unter anderem die Anträge stellen, die Aufrechnung der Schuldzinsen sei rückgängig zu machen. Ebenso seien die gemachten Aufrechnungen über die Konti 6140 und 6158 der Einzelfirma im Gesamtbetrag von CHF 44'628.00 nicht zulässig und rückgängig zu machen.