7.2. 7.2.1. Den Ausführungen der Rekurrenten zufolge liegt der Grund für die Differenz bei den Schulden der F.. Es ist deshalb angezeigt, nachfolgend lediglich auf die F. einzugehen. 7.2.2. Mit der Steuererklärung 2014 wurde die Buchhaltung der F. eingereicht. Diese weist pro 2014 einen Verlust von CHF 4'706.73 auf. Dieser Verlust wurde in der Veranlagungsverfügung 2014 übernommen. Die Geschäftsaktiven der F. wurden mit CHF 283'250.00 veranlagt. Die Veranlagungsverfügung 2014 ist in Rechtskraft erwachsen und diente folglich zu Recht als Grundlage für den Vermögensvergleich für das Steuerjahr 2015 (vgl. Erw. 4.2.).